Sachverständigenexpertisen und Gutachten

Sachverständigenexpertisen und Gutachten
Speziell für die Budgetierung von Projekten in der Planungsphase, sowie für rasche Bearbeitung von Behörden werden Expertisen durch Sachverständige immer wichtiger.

Wir uns unsere Partner erstellen für Sie gerne behörden- und gerichtsfeste Gutachten in den Bereichen.
  • Schall- und Lärmgutachten
  • Luftreinhaltungsgutachten
  • Lichtimmissionensgutachten
  • Lösungsmittelbilanzen
  • Ausgangszustandsberichte für IPPC Anlagen
Schall und Lärmgutachten
Schall bzw. Lärmbeurteilungen sind zentrale Bestandteile des Umweltschutzes und stellen in Bezug auf Anrainer oft ein großes Konfliktpotential dar.

Von Nachbarschaftslärm, über ungebührliche Lärmerregung in der Öffentlichkeit bis zu klassischen Konfliktkonstellationen des modernen Umweltrechts beim Nachbarschutz gegenüber Gewerbebetrieben und Infrastruktureinrichtungen reicht die Palette der Probleme mit Lärm.

Wir unterstützen Sie gerne von Projektbeginn an in diesem Bereich mit unserem Know How:
  • Beratung bei der Planung und Budgetierung von Schallschutzmaßnahmen
  • Erstellung von schalltechnischen Einreichunterlagen inklusive Projekt mit nachvollziehbaren Berechnungen der  Auswirkungen und Nachweis der vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen dass die im Einzelfall gültigen Grenzwerte und Richtwerte eingehalten werden
  • Messtechnische Beweissicherung, z.B. vor und nach der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen
Luftreinhaltungsgutachten
Die Problematik der Luftschadstoffe gewinnt in der umwelttechnischen Betrachtung von Neu- und Änderungsprojekten immer mehr an Bedeutung. Europäische Regulative werden in entsprechenden gesetzlichen nationalen Regelungen zusammengefasst und in Bundesgesetzen zum Schutz vor Immissionen durch Luftschadstoffe oder in der Gießereiverordnung erlassen.

Daher spielt das Thema Luftreinhaltung eine zentrale Rolle in fast allen behördlichen Genehmigungsverfahren. Oberstes Ziel der umwelttechnischen Betrachtung ist es die Anrainer eines Betriebs vor unzumutbaren oder gar gesundheitsgefährdenden Auswirkungen durch Luftschadstoffe und Geruchsstoffe zu schützen. Wir und unsere Partner unterstützen Sie gerne von Projektbeginn an in diesem Bereich mit unserem Know How:
  • Beratung bei der Planung und Budgetierung von Luftreinhalte- und geruchsmindernden Maßnahmen
  • Erstellung von lufttechnischen Einreichunterlagen inklusive Projekt mit nachvollziehbaren Berechnungen der  Auswirkungen und Nachweis der vorgesehenen Luftreinhaltemaßnahmen dass die im Einzelfall gültigen Grenzwerte und Richtwerte eingehalten werden
  • Messtechnische Beweissicherung, z.B. vor und nach der Umsetzung von Luftreinhaltemaßnahmen
Lichtimmissionensgutachten
Aus planungstechnischer Sicht sind Lichtimmission die Einwirkung von natürlichen und künstlichen Lichtquellen auf Personen.

Praktisch gesehen trifft das auf alle Personen zu die aufgrund von Lichteinwirkungen einer Straßenbeleuchtung oder Leuchtreklamen, der Beleuchtung von Firmenarealen einer Belästigung ausgesetzt sind.

Wir und unsere Partner unterstützen Sie gerne von Projektbeginn an in diesem Bereich mit unserem Know How:
  • Beratung bei der Planung und Budgetierung von lichttechnischen- und blendungsmindernden Maßnahmen
  • Erstellung von lichttechnischen Einreichunterlagen inklusive Projekt mit nachvollziehbaren Berechnungen der  Auswirkungen
  • Messtechnische Beweissicherung, z.B. vor und nach der Umsetzung von lichttechnischen Maßnahmen
Lösungsmittelbilanzen
Lösemittelbilanzen für Gewerbebetriebe und Industrieanlagen, die lösemittelhaltige Produkte oder leichtflüchtige Lösemittel verarbeiten sind verpflichtet, jährlich eine Lösemittelbilanz zu erstellen.

In der Lösemittelbilanz werden pro Kalenderjahr die eingekauften Lack- und Lösemittelprodukte, die Lösemittelabfälle sowie die diffusen und gefassten Lösemittel bilanziert. Dabei gibt es sowohl für den Anteil der diffus (nicht über Abluftanlagen) leichtflüchtigen Lösemittel als auch für den Lösemittelgehalt in der Abluft Grenzwerte.

Die Einhaltung der Grenzwerte wird über die Lösemittelbilanz oder über zusätzlich erforderliche Abluftmessungen nachgewiesen.

Wir helfen Ihnen gerne in diesem Bereich mit unserem Know How:
  • Abklärung der Anwendbarkeit der VOC-Anlagen-Verordnung auf Ihr Unternehmen
  • Erstellung einer Lösemittelbilanz gemäß VOC-Anlagen-Verordnung
  • Abklärung und Durchführung von Abluftmessungen
  • Erstellung von lösungsmitteltechnischen Einreichunterlagen inklusive Projekt mit nachvollziehbaren Berechnungen der  Auswirkungen
Ausgangszustandsberichte für IPPC Anlagen
Zu unseren Dienstleistungen zählen unter anderem die fachliche Beratung in der Planungsphase, die Erstellung von IPPC - Einreichprojekten, die Teilnahme an Behördenbesprechungen, IPPC - Verhandlungen und Bürgerbeteiligungsverfahren, die fachliche Unterstützung bei Einsprüchen gegen Ihr Vorhaben, bzw. die Beratung oder Beeinspruchung bei Nachteilen für Sie durch Vorhaben Dritter.

Teil des IPPC-Verfahrens ist die Erstellung eines Ausgangszustandsberichts, welcher den Vergleich zum Stand der Technik darstellt.

Wir helfen Ihnen gerne in diesem Bereich mit unserem Know How:
  • Erhebung der IPPC Anlagenart und die zutreffenden Normen und Gesetze, in welchen der Stand der Technik beschrieben wird.
  • Prüfung der Vorgaben betreffend des Stands der Technik hinsichtlich der Erfüllung.
  • Teilnahme an Besprechung mit den zuständigen Behörden
  • Ausgangszustandsbericht und ein eventueller Maßnahmenvorschlag